Erwerbspersonenpotential

Das Erwerbspersonenpotenzial als Maß für das Arbeitskräfteangebot umfasst nach Definition des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Summe aus Erwerbstätigen, Erwerbslosen und Stiller Reserve. Dem Gabler-Wirtschaftslexion zufolge wird das Erwerbspersonenpotenzial an der Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter gemessen und ist ein Maß für das im Inland maximal zur Verfügung stehende Arbeitskräfteangebot.[1]

Der Begriff Erwerbspersonenpotenzial bezieht sich auf mehr Menschen als das der Begriff Erwerbspersonen. Die Definitionsmenge besteht bei Letzterem aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen. Der Begriff Erwerbspersonenpotenzial berücksichtigt hingegen auch die Stille Reserve. Da das IAB, anders als das Gabler-Lexikon, nicht alle erwerbsfähigen Erwerbspersonen, die weder erwerbstätig noch arbeitslos gemeldet sind, zur Stillen Reserve zählt, sondern nur diejenigen, die unter günstigeren Arbeitsmarktbedingungen bereit wären, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, muss dem IAB, aber nicht dem Gabler-Wirtschaftslexion zufolge die Größe der Stillen Reserve geschätzt werden, da die Zahl der Arbeitswilligen in offiziellen Statistiken im Gegensatz zur Zahl der Erwerbsfähigen nicht erfasst wird.[2]

  1. Erwerbspersonenpotenzial. Gabler-Wirtschaftslexikon
  2. IAB-Kompendium Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, BeitrAB 250, S. 79 ff.

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